
Abb.: Außenansicht
des Geäudes
Sonderkrankenhaus für Alkohol- und Medikamentenabhängige
Weizensteinerstraße 11
A-5020 Salzburg
| Tel.: | 0662 / 82 42 03 |
| Fax: | 0662 / 82 42 03 20 |
| E-Mail: | skh@lph-sucht.at |
Ansprechperson:
Mag. Andreas Hutterer (leitender Psychologe)
Die Anmeldung erfolgt für Salzburger Patienten über den Sozialmedizinischen Dienst beim Amt der Salzburger Landesregierung (0662/ 8042/ 3624), für Patienten aus anderen Bundesländern über deren Alkoholberater vor Ort (zumeist Bezirkshauptmannschaft) oder direkt im Sonderkrankenhaus.
Durchschnittlich besteht eine Wartezeit von 2 Monaten; gelegentlich können auch kurzfristig Aufnahmen vereinbart werden.
Die Therapiedauer beträgt einheitlich 90 Tage und kann in Einzelfällen um ein weiteres Monat verlängert werden.
Die Finanzierung der Behandlung erfolgt für Patienten mit aufrechtem Versicherungsschutz einer gesetzlichen Krankenversicherung auf Antrag über die Krankenkassen. Ansonsten muss eine Kostenübernahme beim zuständigen Sozialamt beantragt werden.



